Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung IHK

Hinweise zur mündlichen Ausbildereignungsprüfung

Wie lange dauert die mündliche Prüfung?

Die mündliche Prüfung dauert gemäß AEVO insgesamt höchstens 30 Minuten und besteht aus 2 Teilen.

Die meisten Kammern teilen die 30 Minuten in jeweils 15 Minuten auf. Es gibt aber auch Kammern, die andere Aufteilungen bevorzugen. Informationen dazu erteilt die jeweilige Kammer.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?  

Im Teil I der mündlichen Prüfung geht es darum, eine selbst gewählte berufstypische Ausbildungssituation zu präsentieren oder durchzuführen.

Im Teil II der mündlichen Prüfung wird mit dem Prüfungsteilnehmer ein Fachgespräch durchgeführt.

Die Präsentation bzw. Durchführung (Teil I) soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Das ist die Zeit, die laut AEVO angegeben ist. Viele Kammern brechen die Durchführung nach 15 Minuten ab und beginnen mit dem Fachgespräch. In diesem Fall kann es sein, dass der Prüfungsteilnehmer die Punkte für die nicht durchgeführten Bestandteile der Präsentation bzw. Unterweisung verliert. Ausdiesem Grund sollten die 15 Minuten im Teil I eingehalten werden.

Auch beim Ablauf des Teil II (Fachgespräch) gibt es kammerspezifische Unterschiede. In manchen Kammern werden Fragen zu allen Handlungsfeldern gestellt. Andere Kammern beschränken sich eher auf das Handlungsfeld 3 (praktische Ausbildung).

Informationen dazu erteilt die jeweilige Kammer.

Wie wird die mündliche Prüfung bewertet?

Die Bewertungskriterien für die Prüfung legt die jeweilige Kammer fest. Einige Kammern veröffentlichen die Bewertungskriterien auf ihrer Internetseite. An diesen Beispielen kann man sich orientieren.

Was muss bei der Themenwahl für die Ausbildungseinheit beachtet werden?

Das gewählte Unterweisungsthema (Feinlernziel) muss! aus dem Ausbildungsrahmenplan abgeleitet werden (Richt- und Groblernziel). Hierbei hat der künftige Ausbilder einen gewissen Spielraum. Allerdings sollte die Auswahl schlüssig begründet werden können.

Welche Themen eignen sich nicht für die praktische Durchführung?

Bei der praktischen Durhführung geht es um ein Rollenspiel. Ungeeignete Themen sind solche, bei denen ein direkter Körperkontakt zum Darsteller des Auszubildenden erforderlich ist (z.B. Massagetechniken). Hier besteht die Gefahr (und das Recht), dass der Darsteller des Auszubildenden Körperkontakt ablehnt. Das trifft auch für Themen zu, die die Preisgabe persönlicher Daten des Darstellers des Auszubildenden erfordern (z.B. Körpermaße, Gewicht u.s.w.)

In der Prüfung gilt Tier – Verbot! Alle Themen, bei denen Tiere als „Ausbildungsmittel“ erforderlich sind, sind ungeeignet.

Natürlich dürfen auch keine Firmengeheimnisse preisgegeben werden. Fragen Sie in Ihrer Firma nach, wenn Sie hier unsicher sind.

Das Thema muss so gewählt sein, dass es mit den im Prüfungsraum zur Verfügung stehenden Mitteln gut darstellbar ist. Die Unterweisung sollte dennoch so originalgetreu wie möglich nachgestellt werden.

Wer finanziert die Ausbildungsmittel für die Prüfung?

Die Aufwendungen für die in der Prüfung erforderlichen Ausbildungsmittel trägt der Prüfungsteilnehmer, nicht die Kammer. Im Rahmen einer beruflichen Fortbildung stellt in der Regel das Unternehmen die Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Was muss ich alles zur mündlichen Prüfung mitbringen?

Die Kammern versenden schriftliche Einladungen mit detaillierten Hinweisen zur Prüfung. Dort finden sich auch die Angaben über die während der Prüfung zur Verfügung stehenden Lehrmittel. Die meisten Kammern stellen einen Flip-Chart oder ein Whiteboard zur Verfügung. Ein Beamer muss bei vielen Kammern extra angefragt oder selbst mitgebracht werden. Bitte fragen Sie im Bedarfsfall rechtzeitig bei Ihrer Kammer nach.

Die meisten Kammern wünschen zudem ein Unterweisungskonzept. Die Regelungen zum Inhalt und Umfang sind deutschlandweit sehr verschieden. Daher ist es unbedingt erforderlich, sich über die Anforderungen bei der prüfenden Kammer zu informieren.

Bringen Sie außerdem alle Ausbildungsmittel mit, die Sie für die Durchführung der Ausbildungseinheit benötigten – ggf. auch die für Ihren Auszubildenden (z.B. Schutzkleidung). Außerdem natürlich Ihren Ausweis zur Legitimation Ihrer Person.

Was ist, wenn ich die mündliche Prüfung nicht bestehe?

Gemäß AEVO kann sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung 2 x wiederholt werden. Der Prüfungsteil, der bereits bestanden wurde, bleibt bestanden.

Was ist, wenn ich mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden bin?

Während Ihrer Prüfung wird ein Prüfungsprotokoll erstellt. Darin ist der wesentliche Verlauf der Prüfung dokumentiert. Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in Ihr Prüfungsprotokoll (i.d.R. kostenpflichtig).

Gegen das Prüfungsergebnis kann Einspruch erhoben werden. Die Erfolgsaussicht ist allerdings gering. In jedem Fall sei empfohlen, sich den genauen Grund des Nichtbestehens mitteilen zu lassen. Diesen Grund sollte man dann in das Prüfungsprotokoll eintragen lassen. Sagen Sie dazu einfach: „Bitte nehmen Sie den Grund für mein Nichtbestehen in das Prüfungsprotokoll auf.“ Damit haben Sie zumindest einen schriftlichen Beweis und können ggf. rechtlich dagegen vorgehen. Hier sollten Sie Aufwand und Nutzen gut abwägen. Die Bewertung von Prüfungen ist generell ein schwieriges Thema. Manchmal ist eine Wiederholungsprüfung der einfachere Weg.

Hinweise zu Teil I – Variante 1: Praktische Durchführung einer Unterweisung (Rollenspiel, 15 Minuten)

Die praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit kann als Rollenspiel durchfegührt werden. Die Rolle des Auszubildenden übernimmt je nach Kammer:

  • eine anderer Prüfungsteilnehmer
  • eine Person, die der Prüfungsteilnehmer mitgebracht hat
  • ein Prüfer

Die meisten Kammern verlangen ein Unterweisungskonzept, welches manchmal Bestandteil der Bewertung ist. Der Prüfungsteilnehmer hat kein Wahlrecht, er muss sich hierbei nach der Vorgabe der Kammer richten. Nähere Informationen dazu erteilt die jeweilige Kammer.

Hier finden Sie einige Beispiele für Unterweisungskonzepte

Beispielkonzept: IHK Leipzig – Thema: Prüfmerkmale von Eurobanknoten

Beispielkonzept IHK Halle – Kabelschuhe aufpressen

Hinweise zu Teil I – Variante 2: Präsentation einer Ausbildungssituation (15 Minuten)

Die Präsentation einer Ausbildungseinheit kann sich auf ein Unterweisungsthema oder irgendeine andere Ausbildungssituation beziehen. Zudem haben die Kammern verschiedene Anforderungen an die Durchführung der Präsentation, zum Beispiel:

  • Variante 1 (üblich): die Ausbildungssituation wird präsentiert (z.B. mit Folien)
  • Variante 2 (selten): die Prüfungskommission möchte eine Lerneinheit fachlich präsentiert haben

Der Prüfungsteilnehmer hat kein Wahlrecht, er muss sich hierbei nach der Vorgabe der Kammer richten. Nähere Informationen dazu erteilt die jeweilige Kammer.

Hinweise zu Teil II – Fachgespräch (15 Minuten)

Teil II der praktischen Ausbildereignungsprüfung ist ein Fachgespräch. Die Prüfer stellen dem künftigen Ausbilder Fragen, die sich auf alle Handlungsfelder beziehen können. Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Aus diesem Grund ist eine gute Vorbereitung auf Schwerpunktthemen wichtig. Nachstehend finden Sie einige Beispielfragen und Antworten aus den Handlungsfeldern. Das Antwortverhalten wird protokolliert und hat Bedeutung für einen möglichen späteren Einspruch.

Hier noch einige Tipps zu Ihrem Antwortverhalten:

  • Antworten Sie zügig (innerhalb von 3-5 Sekunden nach der Fragestellung)
  • greifen Sie Schlüsselwörter auf und erklären Sie diese, auch wenn nicht explizit danach gefragt wurde, dadurch gewinnen Sie Zeit, bleiben Sie aber beim Thema (z.B. Wie motivieren Sie den Auszubildenden? Motivation ist…, es gibt folgende Motivationsarten…Möglichkeiten der Motivation sind…, Grenzen der Motivation sind…)
  • widersprechen Sie den Prüfer nicht direkt, stellen Sie bestenfalls eine These auf und begründen Sie diese

Beispielfragen und Antworten im Fachgespräch

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