Die Grundvoraussetzungen für einen Beratungskostenzuschuss ist die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens Zu den förderfähigen Unternehmen im Mittelstand zählen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die u.a. folgende Kriterien erfüllen: weniger als 250 Mitarbeiter, weniger als 50 Mio. Umsatz pro Jahr, mindesten 2 Jahre am Markt tätig. Zudem muss der Berater zertifiziert und für das jeweilige Förderprogramm zugelassen sein. Ich bin zertifizierte Beraterin für das verschidene Beratungsprogramme. Zur genauen Prüfung Ihrer Förderfähigkeit können Sie gern eine ausführliche Checkliste bei mir anfordern. Um herauszufinden, welcher konkrete Beratungsbedarf bei Ihnen vorliegt, ob ich Ihnen helfen kann und welches Förderprogramm für Sie passend ist, bedarf es eines Gesprächs.